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   VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 154.12   

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https://dejure.org/2013,19216
VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 154.12 (https://dejure.org/2013,19216)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.05.2013 - 3 K 154.12 (https://dejure.org/2013,19216)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 3 K 154.12 (https://dejure.org/2013,19216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 1 S 2 Nr 2 GymOV BE, § 30 Abs 2 GymOV BE, § 45 Abs 2 S 2 GymOV BE, § 45 Abs 2 S 1 Nr 6 GymOV BE
    Klage wegen Nichtbestehens der Abiturprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 154.12
    Ein rechtlich beachtlicher Bewertungsfehler liegt beispielsweise dann vor, wenn der Prüfer von einem falschen Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, 1 BvR 419/81; zit. n. Juris).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 154.12
    Ein mit einem Verfahrensfehler begründeter Anspruch auf Wiederholung der Prüfung setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass der geltend gemachte Mangel im Prüfungsablauf gegenüber der die Prüfung durchführenden Behörde unverzüglich gerügt wurde, um so derartige Mängel frühzeitig beheben und damit zugleich verhindern zu können, dass der betroffene Prüfling die Prüfung zunächst fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, um sich dann durch die nachträgliche Geltendmachung eines Verfahrensfehlers eine ihm an sich nicht zustehende weitere Prüfungschance zu verschaffen, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994, 6 C 37.92, BVerwGE 96, 126, 129 f. m.w.N.; vgl. insbesondere zum Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Voreingenommenheit von Prüfern und von Ausbildungsmängeln VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2012, 9 S 2189/11, zit. n. juris, Rn. 19, 30, m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 154.12
    In den den Prüfern eröffneten Bewertungsspielraum darf das Gericht jedoch nicht eindringen, indem es eine eigene Leistungsbewertung vornimmt; vielmehr darf es lediglich - im Falle eines Beurteilungs- oder eines Verfahrensfehlers - den Beklagten zur Neubewertung bzw. zur Wiederholung der Prüfung verpflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1997, 6 C 11.96, zit. n. juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

    Auszug aus VG Berlin, 08.05.2013 - 3 K 154.12
    Ein mit einem Verfahrensfehler begründeter Anspruch auf Wiederholung der Prüfung setzt jedoch grundsätzlich voraus, dass der geltend gemachte Mangel im Prüfungsablauf gegenüber der die Prüfung durchführenden Behörde unverzüglich gerügt wurde, um so derartige Mängel frühzeitig beheben und damit zugleich verhindern zu können, dass der betroffene Prüfling die Prüfung zunächst fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, um sich dann durch die nachträgliche Geltendmachung eines Verfahrensfehlers eine ihm an sich nicht zustehende weitere Prüfungschance zu verschaffen, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994, 6 C 37.92, BVerwGE 96, 126, 129 f. m.w.N.; vgl. insbesondere zum Erfordernis der unverzüglichen Rüge der Voreingenommenheit von Prüfern und von Ausbildungsmängeln VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2012, 9 S 2189/11, zit. n. juris, Rn. 19, 30, m.w.N.).
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